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Ablauf ambulanter Alkoholentzug im Kanton St. Gallen

Von der Anmeldung bis zum abgeschlossenen ambulanten Alkoholentzug dauert es etwa 2 bis 4 Wochen.

1 Sie melden sich bei einer Suchtfachstelle im Kanton St. Gallen. Kontakte

  • Es wird ein Termin für ein Vor- und Abklärungsgespräch vereinbart.
  • In diesem Gespräch geht es darum, abzuklären, ob ein ambulanter Alkoholentzug in Frage kommt.
  • Wir erklären Ihnen den genauen Ablauf des ambulanten Alkoholentzugs.
  • Eventuell werden alternative (stationäre) Entzugsmöglichkeiten besprochen.
     

2 Sie melden sich bei Ihrer Hausärztin oder bei Ihrem Hausarzt.

  • Der ambulante Alkoholentzug kann nur mit der ausdrücklichen Einwilligung Ihrer Hausärztin / Ihres Hauarztes stattfinden.
  • Die Hausärztin / der Hausarzt untersucht Sie gründlich und klärt die körperliche und psychische Verfassung.
  • Eventuell verschreibt Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt entsprechende Medikamente zur Linderung der Entzugssymptome.
  • Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt reicht bei der Suchtfachstelle einen entsprechenden Arztbericht ein.
     

3 Es erfolgt ein Termin zwischen Ihnen und der für Sie zuständigen Suchtfachperson.

  • Es werden die Termine für die Entzugswoche vereinbart.
  • Es wird vereinbart, wann der Trinkstopp zu erfolgen hat.
  • Es werden Fragen beantwortet.
     

4 Wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, starten Sie am vereinbarten Sonntag, spätestens um 18 Uhr, mit dem Trinkstopp.


5 Am Montag findet das erste Gespräch im Rahmen des ambulanten Alkoholentzugs statt. Sie kommen zum festgelegten Termin bei uns vorbei.


6 Jeden Tag (Montag bis Freitag) kommen Sie zur vereinbarten Zeit zu einem ca. 30- bis 45-minütigen Gespräch bei der Suchtfachstelle vorbei.

  • Wir besprechen mit Ihnen die körperliche und psychische Verfassung und kontrollieren die Körpertemperatur, den Blutdruck, den Puls und führen eine Atemluftkontrolle durch.
  • Selbstverständlich dürfen Sie Fragen stellen oder Themen ansprechen.
  • Bei körperlichen oder psychischen Problemen während der Entzugsbehandlung überweisen wir Sie an entsprechende Fachpersonen.


7 Am Freitag erfolgt ein Abschlussgespräch. Zwischen Ihnen und der Suchtfachperson wird individuell besprochen, ob und welche Nachbehandlung sinnvoll ist. Dies könnte sein:

  • Weitere Beratung bei der Suchtberaterin / beim Suchtberater.
  • Psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung.
  • Hausärztliche Weiterbehandlung und -betreuung.
  • Stationäre Behandlung zur weiteren Stabilisierung der Situation.


8 Nach Abschluss des ambulanten Alkoholentzugs informiert die Suchtfachperson Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt über den Verlauf der Behandlung.


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Ambulanter Alkoholentzug im Kanton St. Gallen

Flyer

 

    

Ambulanter Alkoholenzug im Kanton St. Gallen   I   Mit Unterstützung durch das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen   I   Impressum   I   Datenschutz